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Bundesregierung handelt Verträge aus ohne den Bundestag einzubinden und ausreichend zu informieren - Bundesverfassungsgericht urteilt

geschrieben von Wohlgemut 
Die Bundesregierung ist wieder einmal in Sachen verhandeln von Verträgen, hier Euro-Rettungsschirm ESM und den "Euro-Plus-Pakt", im Alleingang unterwegs. Die Abgeordneten des Bundestags sollten nach Abschluss der Verhandlungen informiert werden und unter Umgehung der Informationsrechte des Parlaments das Ergebnis absegnen. Dagegen klagten Abgeordnete der Grünen. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen heute recht.

Links (Verweise)

Dienstag, 19. Juni 2012
Karlsruhe: Regierung hat bei ESM Bundestagsrechte verletzt | Die Nachrichten der ARD | tagesschau.de

Forumbeitrag
Samstag, 29. Oktober 2011
Neunköpfiges EFSF-Bundestagsgremium will am Bundestag vorbei über den Einsatz des EFSF-Rettungsschirms ...
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